GfS digital vernetzt: zum Thema „Sonderplanungszonen“

Derzeit verdeutlicht die Abhängigkeit Deutschlands von Russland im Ukraine-Krieg eine lang bekannte Herausforderung: Öffentliche Planungsprozesse wie z.B. der Ausbau von Stromtrassen und Windenergieanlagen dauern zu lange! In dieser Erkenntnis waren sich die 17 Teilnehmenden am 30. März 2020 einig. Doch auch nach zwei Stunden Austausch besteht weiterhin Klärungsbedarf, welche Beschleunigungsmöglichkeiten gesellschaftlich ausreichend Akzeptanz finden würden.

Deutschland steht vor einem „Transformationsjahrzehnt“ und braucht dazu viele Investitionen. Alle reden in diesem Zusammenhang von einer notwendigen Beschleunigung bei Genehmigungs-, Planungs- und Bewilligungsverfahren. Das gilt natürlich auch für die anstehende Transformation im Rheinischen Revier und die hierfür erforderlichen Wirtschaftsflächen, aber auch für den anstehenden Strukturwandel in anderen NRW-Regionen.

Martin Hennecke begrüßte die Teilnehmenden und leitete den Abend mit Fragen ein: Was ist hierfür notwendig und was kann die Raumordnung in NRW sowie andere Bereiche (z.B. Bauplanung, Flächenerwerb, Planungsadministration etc.) beitragen? Was hat es in diesem Zusammenhang mit sog. „Sonderplanungszonen“ auf sich?

Heike Jaehrling, Referatsleiterin in der Landesplanung NRW im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE,) berichtete über aktuelle Bestrebungen der Landesplanung zur Beschleunigung im Ruhrgebiet (Regionale Kooperationsstandorte) sowie Regionalplanaufstellungs- und Änderungsverfahren in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. So konnten infolge eines durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH beauftragten Gewerbeflächengutachtens mehrere Regionalplanänderungsverfahren zur Ausweisung von Gewerbegebieten im Rheinischen Revier erfolgreich abgeschlossen werden. Durch die im Landesplanungsgesetz angedachte Experimentierklausel sowie die Einführung von Transformationsflächen zur Entwicklung hin zu klimaschonenden Produktionsweise sollen schneller mehr Flächen als bislang angedacht ausgewiesen werden können. Im Rheinischen Revier hat sich dazu eine Task Force formiert, die solche und weitere Möglichkeiten an exemplarischen Standorten aufzeigen soll. Zu Unterstützung auf der Umsetzungsebene sind bislang Förderaufrufe sowie zwei Gesellschaften gegründet worden, die einerseits die kommunalen Planungskapazitäten und andererseits die RWE-Flächenbereitstellung verbessern helfen sollen.

In der anschließenden Diskussion brachten die Teilnehmenden unterschiedliche Perspektiven ein. Zahlreiche Beispiele verdeutlichten, dass es nicht an finanziellen Möglichkeiten fehlt und die Planenden auf allen Ebenen das Ziel der Beschleunigung teilen. Die dargestellten Möglichkeiten der Prozessbeschleunigung werden sehr begrüßt, jedoch unterschiedlich beurteilt: Es besteht die Sorge, dass sie in der Praxis noch nicht ausreichend schnell adaptiert würden. Zudem begrenzen die geteilten föderalen Kompetenzen das Ausmaß der möglichen Beschleunigung auf der einzelnen Ebene. Zeitlich umfangreichere rechtliche Beschleunigungen würden zwangsläufig zur Senkung von Standards führen. Z.B. im Bezug auf Umwelt, Arbeitsschutz, Bürgerbeteiligung und Kontrolle des Umgangs mit öffentlichen Geldern. Hier zeigten sich verschiedene Teilnehmende besorgt, da es gute Gründe für die Einführung dieser Standards gab. Angesichts neuer weltpolitischer Rahmenbedingungen erscheinen jedoch gesellschaftliche Grundsatzdiskussionen wahrscheinlich, die ggf. zu Einschränkungen bei einzelnen Standards führen werden.

Herzlichen Dank an Frau Jaehrling für den Beitrag und die Gelegenheit zum intensiven Austausch mit der GfS!